Kanzlei-Dokumente sicher e-signieren

Bringen Sie Mandatsverträge, Vollmachten und Gerichtseingaben schneller zum Abschluss. Sie signieren rechtsgültig nach Schweizer und EU-Recht, jederzeit und von jedem Standort.

Rechtsgültig. Ortsunabhängig. Ohne Papier.

  • QES gilt als eigenhändige Unterschrift (OR/ZertES)
  • Signieren ohne USB-Stick, ohne Kartenleser
  • Mandanten, Gegenseite und Gericht in einem Flow

Die erste Wahl von 10'000+ Unternehmen mit höchsten Ansprüchen an Datenschutz und Sicherheit:

Kellerhals Carrard
Altenburger
«Die qualifizierte E-Signatur von Skribble gehört bei uns inzwischen fest zum Alltag – vor allem für Gerichtseingaben.»
Annalisa Cagnazzo, Leiterin Generalsekretariat & LegalTech Officer, Bratschi AG

Rechtskonform nach Schweizer und europäischem Recht.

Sie signieren mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Ihre Daten liegen dabei auf Hochsicherheitsservern in der Schweiz, zertifiziert nach ISO 27001 und konform mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

Justitia 4.0 kommt. Schweizer Kanzleien reichen Dokumente ab 2027 elektronisch ein. Sind Sie bereit?

Was Sie täglich unterschreiben – ohne Papier & ohne Warten

Vom NDA bis zu Mandatsdokumente bringen Sie alle Arten von Dokumente rechtsgültig um Abschluss.

  • Mandats- und Vertragsdokumente

    Mandatsverträge, Honorarvereinbarungen, Vollmachten, Geheimhaltungs-vereinbarungen (NDA), Verpflichtungserklärungen || Signatur-Standard-Empfehlung: QES

  • Behördliche und gerichtliche Eingaben

    Eingaben an kantonale Gerichte, Bundesgericht, Handelsregisteranmeldungen (PDF/A), Eingaben an Behörden, Schriftsätze|| Signatur-Standard-Empfehlung: QES

  • Kanzlei-interne und mandantenbezogene Dokumente

    Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge, interne Genehmigungen, Gutachten || Signatur-Standard-Empfehlung: FES / QES

Nicht jeder Vertrag braucht die gleiche Signatur. Finden Sie heraus, welche für welches Dokument passt.

Weniger Durchlaufzeit und tiefere Prozesskosten

  • 10 x schneller als Stift und Post

    Mandatsverträge, die vorher Tage auf Rücksendung warteten, sind in Minuten unterzeichnet. Sie bedienen Mandanten früher.

  • 90 % weniger Kosten

    Druck, Porto, Lagerung und Scanaufwand entfallen. Pro Mandat summiert sich das spätestens am Jahresende.

  • 100 % Papier sparen

    2025 haben unsere Kundinnen und Kunden 19,9 Millionen Blatt Papier eingespart. Was gut ist für die Effizienz, ist auch gut für die Umwelt.

... aller über Skribble versendeten Dokumente werden innerhalb von 10 Minuten e-signiert.

Gerichtseingabe signiert in 3 Minuten

Dokument hochladen, Unterzeichnende per E-Mail einladen, Signatur mit dem Handy bestätigen. Kein USB-Stick. Kein Kartenleser. Keine Installation.

«Dank Skribble konnten wir in einem Verfahren mit mehr als hundert Beschwerden und drei bei uns verantwortlichen Anwälten unsere Antworten auf sehr effiziente Art unterzeichnen und einreichen, selbst bei Büroabwesenheiten.»
Rolf Watter, Managing Partner, Bär & Karrer

Warum Schweizer Kanzleien auf Skribble setzen

  • Loslegen ohne IT-Projekt

    Kein IT-Projekt. Keine Installation. Keine Schulung. Sie legen Ihren Account an und fangen an. Mitarbeitende und Mandanten finden sich ohne Einweisung zurecht.

  • Rechtssicher nach OR und BGB

    Sie signieren elektronisch mit der QES, die der eigenhändigen Unterschrift nach Art. 14 Abs. 2bis OR gleichgestellt ist. Gültig in der Schweiz und in der gesamten EU.

  • Hosting in der Schweiz nach Bankenstandard

    Ihre Daten liegen auf ISO-27001-zertifizierten Servern in der Schweiz. Konform mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Für Kanzleien mit Berufsgeheimnis das Richtige.

Machen Sie sich selbst ein Bild, wie sich Skribble von andern E-Signatur-Anbietern abhebt.

Elektronische Signatur für Anwaltskanzleien: Häufige Fragen und Antworten

Ja. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach Art. 14 Abs. 2bis OR der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und erfüllt das gesetzliche Schriftformerfordernis vollständig. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Für Dokumente ohne Schriftformerfordernis genügt die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES). Skribble ist als anerkannter Anbieter nach ZertES zertifiziert.

Das Projekt Justitia 4.0 digitalisiert den gesamten Rechtsverkehr zwischen Kanzleien, Parteien und Gerichten. Das Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ist am 1. Oktober 2025 teilweise in Kraft getreten, die vollständige Einführung wird ab Januar 2027 erwartet. Für den kanzlei-internen Workflow und für Mandatsdokumente, die nicht direkt über justitia.swiss eingereicht werden, bleibt die QES das entscheidende Instrument. Skribble bereitet Ihre Kanzlei jetzt darauf vor.

Ja, wenn der Anbieter das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) einhält, Daten ausschliesslich in der Schweiz verarbeitet und einen Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) anbietet. Skribble hostet alle Daten auf ISO-27001-zertifizierten Servern in der Schweiz nach Bankenstandard. Zusätzlich stellt Skribble für Berufsgeheimnisträger eine spezifische Zusatzvereinbarung bereit.

Der Bundes-Validator verarbeitet die hochgeladenen Dokumente auf staatlichen Servern. Das ist mit dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB unvereinbar, weil dabei Mandantendaten an Dritte übermittelt werden. Skribble stellt einen eigenen Validator bereit, der auf Skribble-Servern in der Schweiz läuft. Mandantendaten verlassen die Plattform dabei nicht.

Die QES ist Pflicht, wenn das Gesetz die Schriftform vorschreibt (Art. 14 Abs. 2bis OR), zum Beispiel bei Kündigungen, bestimmten Vollmachten oder Verträgen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis. Die FES ist ausreichend für Mandatsverträge, NDAs und interne Dokumente ohne Schriftformerfordernis. Die einfache elektronische Signatur (EES) eignet sich für formlose interne Kommunikation. Der E-Signatur-Finder hilft, den richtigen Standard je Dokumenttyp zu bestimmen.

Mit Express-QES können Unterzeichnende eine QES ausstellen, ohne sich vorab identifizieren zu müssen. Die Identifikation erfolgt im Moment der Signatur direkt im Browser. Das ist besonders nützlich, wenn Mandanten oder Gegenseiten einmalig ein Dokument mit höchstem Signaturstandard unterzeichnen sollen, ohne einen Skribble-Account anlegen zu müssen. Mehr erfahren

Ja. Externe Unterzeichnende benötigen keinen eigenen Skribble-Account. Sie erhalten eine E-Mail-Einladung und signieren direkt im Browser. Für die QES kann die Identifikation über Express-QES oder über zertifizierte Partner per Video-Ident erfolgen.

Skribble lässt sich über eine REST-API und fertige Plugins in gängige Systeme einbinden, darunter Microsoft 365, SharePoint, OneDrive und M-Files. Für weitere Kanzleisoftware empfehlen wir, die aktuelle Integrationsliste zu prüfen oder direkt Kontakt aufzunehmen.

Raus aus dem Papierkram.
Rein in den digitalen Flow.

Einfach. Zertifiziert. Integriert. Lokal.

Kostenlose Testphase verfügbar.
Keine Kreditkarte nötig.
Nutzbar auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.