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Digitale Signatur: Erklärung und Funktionsweise

7min · Published on 7. Oktober 2024 · Updated on 13. Juli 2026
Kira Leuthold
Kira Leuthold Head of Communications
Kira Leuthold
Kira Leuthold Head of Communications
 

Mithilfe der digitalen Signatur kann man unterschreiben. Aber nicht nur: Denn der Begriff steht ausserdem für eine Technologie, die für Sicherheit beim E-Banking, bei E-Mails oder im Online-Shopping sorgt. 

Digitale Signaturen arbeiten oft im Hintergrund, ohne dass wir sie bewusst wahrnehmen. Sie helfen dabei zu prüfen, von wem Daten stammen und ob jemand sie nachträglich verändert hat.

Digitale Signatur: Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist eine digitale Signatur? Der Begriff «digitale Signatur» meint ein Verschlüsselungsverfahren, das bei einer Vielzahl von Anwendungen zum Einsatz kommt.
  • Abgrenzung: Davon zu unterscheiden ist die «elektronische Signatur»: Hier geht es wirklich um das Unterschreiben auf elektronischem Weg.
  • Verwendung: Das Verfahren der digitalen Signatur wird bei manchen elektronischen Signaturen verwendet, aber auch z. B. beim E-Banking oder bei Website-Zertifikaten.
  • E-Signatur-Standards: Es gibt drei verschiedene Arten der elektronischen Signatur, die sogenannten E-Signatur-Standards, und zwar: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur.
  • Elektronisch unterschreiben: Wie Sie die E-Signaturen erstellen und wie sicher bzw. rechtsgültig diese sind, hängt vom jeweiligen Standard ab.

Was ist eine digitale Signatur?

  • Definition: Die digitale Signatur ist ein Verschlüsselungsverfahren, das auf asymmetrischer Kryptografie beruht. Damit lässt sich sicherstellen, dass eine Nachricht nicht nachträglich verändert wurde (Integrität) und dass sie wirklich vom angegebenen Absender stammt (Authentizität).

Einfach erklärt funktioniert die digitale Signatur wie ein persönliches Siegel. Wenn das Siegel intakt ist, erkennen Sie, woher die Nachricht kommt und dass niemand sie verändert hat. Viele alltägliche Online-Vorgänge nutzen digitale Signaturen im Hintergrund. Dazu zählen zum Beispiel sichere Websites, elektronische Unterschriften, E-Banking oder bestimmte E-Mail-Verfahren.

Das sind die Merkmale der digitalen Signatur:

  • Authentizität: Sie erkennen, von wem die Daten stammen.
  • Integrität: Sie erkennen, ob die Daten nachträglich verändert wurden.
  • Zertifikat: Es ordnet eine Person oder Organisation einem technischen Schlüssel zu.
  • Schlüssel: Ein technischer Code, der Daten verschlüsselt oder prüft.

Dass Sicherheit beim elektronischen Unterschreiben eine grosse Rolle spielt, zeigt auch der Skribble E-Signing-Report: 68 % der Nutzenden nennen Integrität und Sicherheit als wichtig, 64 % achten auf die Unveränderbarkeit des Dokuments nach der Signatur.

Digitale Signatur vs. elektronische Signatur: Wo liegt der Unterschied?

Oftmals wird «digitale Signatur» gleichbedeutend mit dem Begriff «elektronische Signatur» verwendet. Doch es handelt sich hierbei nicht um das Gleiche:

  • «Digitale Signatur» ist ein technischer Begriff. Damit ist das oben erwähnte mathematische Verschlüsselungsverfahren gemeint. 
  • «Elektronische Signatur» ist vor allem ein juristischer Begriff. Es geht hier um das Unterschreiben von Dokumenten auf elektronischem Weg. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen verschiedenen Formen, die je nach Dokument die handschriftliche Unterschrift ersetzen bzw. nicht ersetzen können.

Das Verfahren der digitalen Signatur kann beim Erstellen einer elektronischen Signatur zum Einsatz kommen, muss es aber nicht. Es gibt auch einfache Varianten, die ohne digitale Signatur auskommen.

Wie funktioniert eine digitale Signatur?

Wie bereits erwähnt, stellt die digitale Signatur ein mathematisch-kryptografisches Verfahren dar, mit dem für eine bestimmte Nachricht Folgendes gewährleistet werden soll:

  • Authentizität: Die Nachricht stammt nachweislich von einem bestimmten Absender.
  • Integrität: Die Nachricht wurde nicht nachträglich verändert.

Doch wie funktioniert eine digitale Unterschrift? Sie beruht auf asymmetrischer Verschlüsselung: 

  • Der Absender verfügt hierbei über einen einzigartigen, ihm zugeordneten privaten Schlüssel (Private Key). 
  • Der Empfänger wiederum kann auf einen genau dazu passenden öffentlichen Schlüssel (Public Key) zugreifen. 
  • Unter «Schlüssel» sind verschiedene mathematische Algorithmen zu verstehen, die einen Text unlesbar bzw. lesbar machen.

Die technische Infrastruktur, mit der die Schlüsselpaare erzeugt und bereitgestellt werden, heisst Public Key Infrastructure (PKI). Ein wesentlicher Bestandteil der Public Key Infrastructure sind ausserdem Zertifizierungsstellen (engl. Certification Authority, CA), welche die Identität einer Person oder Organisation prüfen und dieser genau einen öffentlichen Schlüssel zuordnen.

Wie wird eine digitale Signatur erstellt?

Für eine digitale Signatur braucht es ein digitales Zertifikat. Dieses Zertifikat ordnet eine Person oder Organisation einem Schlüsselpaar zu. Das Schlüsselpaar besteht aus privatem und öffentlichem Schlüssel.

Die folgende Grafik zeigt den Ablauf, um eine digitale Signatur zu erstellen:

Die Erstellung der digitalen Signatur besteht vereinfacht gesprochen aus 3 Schritten:

Schritt Was passiert? Warum ist das wichtig?
1. Hash erstellen

Aus der Nachricht wird eine kurze technische Prüfsumme erstellt.

Schon kleinste Änderungen führen später zu einem anderen Ergebnis.

2. Prüfsumme verschlüsseln

Die Prüfsumme wird mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt.

So entsteht die digitale Signatur.

3. Nachricht speichern oder senden

Die Nachricht, die digitale Signatur und die nötigen Prüfinformationen werden gespeichert oder versendet.

Empfangende Personen können später prüfen, ob alles zusammenpasst.

  • Hinweis: Möchte man zusätzlich verhindern, dass Unbefugte die Nachricht lesen (Vertraulichkeit), lässt sich diese mit einer weiteren, separaten Verschlüsselung sichern.

Wie wird eine digitale Signatur geprüft?

Möchte der Empfänger nun kontrollieren, ob eine Nachricht wirklich von einer bestimmten Person stammt und auch nicht nachträglich verändert wurde, kann er die digitale Signatur prüfen. Die Grafik zeigt den Ablauf bei der Prüfung:

Auch die Prüfung der digitalen Signatur besteht also vereinfacht gesprochen aus 3 Schritten:

Schritt Was passiert? Ergebnis
1. Öffentlichen Schlüssel nutzen

Die digitale Signatur wird mit dem öffentlichen Schlüssel geprüft.

Daraus entsteht die ursprüngliche technische Prüfsumme.

2. Neue Prüfsumme erstellen

Aus dem empfangenen Dokument wird erneut eine Prüfsumme erstellt.

Diese zeigt den aktuellen Stand des Dokuments.

3. Beide Werte vergleichen

Die alte und neue Prüfsumme werden verglichen.

Stimmen beide überein, blieb das Dokument unverändert.

Die Prüfung liefert Sicherheit über die:

  • Authentizität: Wenn die Entschlüsselung mit dem Public Key funktioniert, dann wissen wir, dass die Nachricht mit dem Private Key des jeweiligen Absenders verschlüsselt wurde, auf den nur dieser Zugriff hat.
  • Integrität: Durch den Abgleich der beiden Versionen wissen wir, dass in der Zwischenzeit nichts an der Nachricht verändert wurde. Denn wäre auch nur ein Leerzeichen anders, würde die Anwendung des Hash-Algorithmus ein anderes Ergebnis liefern. Die digitale Signatur wäre dann bei der Prüfung ungültig.
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Welche Rolle spielt die digitale Signatur beim elektronischen Unterschreiben?

Das Verfahren der digitalen Signatur wird unter anderem eingesetzt, um sichere, nachprüfbare Unterschriften auf dem elektronischen Weg zu erstellen. Wichtig zu wissen ist: Bei elektronischen Signaturen gibt es drei verschiedene Standards:

  • Was ist eine einfache elektronische Signatur (EES): Dies kann bereits eine eingescannte Unterschrift oder eine angehängte E-Mail-Signatur sein. Eine kryptografische Verschlüsselung (etwa durch eine digitale Signatur) ist nicht unbedingt notwendig.
  • Was ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Hier kommt das Verfahren der digitalen Signatur zum Einsatz, da die Integrität des unterzeichneten Dokuments nachgewiesen werden und der Unterzeichnende eindeutig mit der Unterschrift verknüpft werden muss. 
  • Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES): Auch hier wird das Verfahren der digitalen Signatur genutzt, um die Integrität des Dokuments und die Authentizität der Unterschrift zu gewährleisten. Zusätzlich gelten weitere Sicherheitsanforderungen, etwa eine strengere Überprüfung der Identität des Unterzeichnenden bei der Zertifizierungsstelle.
  • Gut zu wissen: Eine sichere elektronische Signatur ist kein einfaches Abbild einer handschriftlichen Unterschrift. Vielmehr geht es um die Verknüpfung von Daten, sodass die Zustimmung einer bestimmten Person eindeutig nachgewiesen werden kann.

Die wichtigsten Informationen zur elektronischen Signatur

Sie suchen nach mehr Informationen zum elektronischen Unterschreiben? Dann haben wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Wie sieht eine elektronische Signatur aus?

Rein optisch kann eine elektronische Signatur ganz unterschiedlich aussehen: Es kann sich je nach Art zum Beispiel um einen Scan der handschriftlichen Unterschrift handeln, um einen QR-Code oder um beides. Entscheidend ist aber nicht das Aussehen, sondern die Datenverknüpfung im Hintergrund.

Gerade diese Prüfbarkeit der Datenverknüpfung zählt für viele Nutzende: 63 % betonen laut Skribble E-Signing-Report, dass die einfache Prüfung der Gültigkeit wichtig ist. Genau hier hilft die digitale Signatur im Hintergrund, weil sie Änderungen am Dokument sichtbar macht.

Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass es aus rechtlicher Sicht drei verschiedene E-Signatur-Standards gibt. Von der Art der Signatur hängt es ab, für welche Verträge sie als rechtsgültig anerkannt wird.

So sieht eine elektronische Signatur in der Praxis aus

Woher bekommen Sie eine elektronische Signatur?

Eine elektronische Signatur können Sie je nach Standard selbst erstellen oder über einen E-Signatur-Service nutzen. Entscheidend ist, wie sicher die Unterschrift einer Person zugeordnet werden muss und welche rechtlichen Vorgaben für Ihr Dokument gelten.

Standard Woher bekommen Sie ihn? Wann passt er?
EES

Sie können sie oft selbst erstellen, etwa mit einem eingescannten Unterschriftsbild oder einem gezeichneten Schriftzug.

Für einfache Dokumente ohne Formvorgabe und mit geringem Risiko.

FES

Sie nutzen einen E-Signatur-Service, der die Unterschrift klar einer Person zuordnet und Änderungen am Dokument erkennbar macht.

Für viele Verträge ohne Schriftform, bei denen Sie einen stärkeren Nachweis brauchen.

QES

Sie nutzen einen E-Signatur-Service mit qualifiziertem Zertifikat und Identitätsprüfung.

Für Dokumente mit Schriftform oder für Fälle mit sehr hohem Nachweisbedarf.

Eine eingescannte Unterschrift kann somit für einfache Fälle reichen. Sie bietet aber meist nur geringe Beweiskraft, weil sich Identität und Dokumentenschutz nur schwach nachweisen lassen. Für wichtige Verträge sollten Sie deshalb FES oder QES prüfen.

  • Tipp: Mit Skribble erhalten Sie EES, FES und QES in einem Tool, nach EU-Recht und Schweizer Recht. So wählen Sie für jedes Dokument den passenden Standard, ohne zwischen verschiedenen Services zu wechseln.

Was brauchen Sie für eine elektronische Signatur?

Für eine elektronische Signatur benötigen Sie heutzutage nur ein digitales Endgerät, wie Smartphone, PC oder Tablet. Spezielle Hardware, etwa ein Kartenlesegerät und eine Signaturkarte, benötigen Sie nicht mehr: Seit der eIDAS-Verordnung können Sie die elektronische Signatur komplett als Fernsignatur (d. h. Online-Signatur) erstellen. 

Bei der Online-Signatur befindet sich das digitale Zertifikat, das Sie für die Unterzeichnung benötigen, eben nicht mehr auf einer Hardware (Signaturkarte, Microchip etc.), sondern wird «in der Ferne» auf den Servern eines Vertrauensdiensteanbieters verwaltet und bei Bedarf online abgerufen.

Ist die elektronische Unterschrift auf digitalen Dokumenten rechtsgültig?

Ob eine digitale Unterschrift rechtsgültig ist, hängt einerseits von der Art des Dokuments und andererseits von der Art der Unterschrift ab.

Grundsätzlich gilt:

  • Gilt für einen Vertrag oder ein Schriftstück die Formfreiheit, dann sind diese bereits mit einer einfachen elektronischen Signatur rechtsgültig. Dies trifft z. B. auf Bestellungen, Bekanntgaben, aber auch Kaufverträge und NDAs zu.
  • Gilt für einen Vertrag oder ein Schriftstück die Vorgabe der Schriftform, dann sind diese nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur rechtsgültig. Dies trifft z. B. dann zu, wenn Sie in Deutschland einen befristeten Arbeitsvertrag digital unterschreiben möchten.

Ob ein Vertrag die Schriftform verlangt oder nicht, definiert die nationale Gesetzgebung, z. B. das BGB in Deutschland oder das OR in der Schweiz. Wenn Sie einen Vertrag digital unterschreiben möchten, sollten Sie also die Formvorschrift des jeweiligen Landes kennen.

Darüber hinaus kann es manchmal Sinn machen, einen höheren E-Signatur-Standard zu wählen als gesetzlich vorgeschrieben. Denn: Auch wenn ein Vertrag, wie z. B. ein einfacher Arbeitsvertrag, mit einfacher elektronischer Signatur bereits rechtsgültig ist, so fehlt es diesem im Falle eines Prozesses an Beweiskraft. Hier wiegt eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur deutlich schwerer.

Wie können Sie eine elektronische Unterschrift online erstellen?

Wie sich eine elektronische bzw. digitale Unterschrift erstellen lässt, hängt davon ab, um welchen E-Signatur-Standard es sich handelt. Bei einer einfachen elektronischen Signatur gelten keine besonderen Voraussetzungen. Sie könnten z. B. auf einem Tablet unterschreiben oder eine E-Mail-Signatur anhängen.

Um eine fortgeschrittene (FES) oder qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu erzeugen, gehen Sie folgendermassen vor:

1. Anbieter für E-Signaturen suchen

Melden Sie sich bei einem E-Signatur-Anbieter Ihrer Wahl an. Achten Sie darauf, dass der Anbieter fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen nach EU-Recht bzw. schweizerischem Recht anbietet.

Für uns war Skribble eine super pragmatische Lösung, mit der wir die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes sofort erfüllen konnten. Skribble ist so intuitiv, dass man sofort weiß, was zu tun ist. Und das trotz der komplexen Technik, die dahintersteckt. Wir sind einfach begeistert!

Alexander Wagner, Leiter Baurecht, Stadt Radolfzell
  • Tipp: Wenn Sie nicht nur FES, sondern auch QES erzeugen möchten, sollten Sie genau hinschauen. Wir bei Skribble haben die QES standardmässig integriert, bei vielen Anbietern müssen Sie dafür aber eigene Verträge abschliessen.

2. Freischaltung bzw. Identifikation

Für die QES müssen Sie über eine offizielle Zertifizierungsstelle Ihre Identität bestätigen. Dies kann z. B. persönlich vor Ort, über Video-Call oder Online-Banking geschehen. Bei der FES ist dies nicht nötig, sie lässt sich etwa mit einer Mobiltelefonnummer freischalten.

  • Tipp: Bei den meisten Anbietern müssen Sie sich separat um die Identifikation bemühen. Wir bei Skribble haben diesen Schritt gleich nahtlos in unseren Service eingebunden.

3. Nun können Sie elektronisch signieren. 

In der Regel laden Sie ein Dokument auf die Plattform des Anbieters und fügen dort die E-Signatur hinzu. Bei der heute üblichen Online-Signatur bestätigen Sie Ihre Identität meist mittels 2-Faktor-Authentifizierung am Smartphone. Eine Signaturkarte ist nicht mehr notwendig und Sie signieren online in wenigen Klicks.

  • Tipp: Bei Skribble können Sie als Unternehmenskunde die elektronische Signatur in bestehende Systeme (z. B. Microsoft SharePoint oder Google Drive) einbinden und ohne Medienbrüche signieren.

Jetzt elektronisch unterschreiben mit Skribble

Sie suchen einen Anbieter, um auf einfachem Weg rechtsgültig zu signieren? Skribble bietet Ihnen alle drei E-Signatur-Standards auf einer Plattform. Die Identifikation läuft ebenso nahtlos über Skribble, z. B. per Video, Online-Banking oder persönlich vor Ort. Sie benötigen dazu keine Smartcard und kein Kartenlesegerät.

Elektronisch zu unterschreiben ist mit Skribble kinderleicht. Sind Sie einmal registriert, können Sie in wenigen Klicks Ihre elektronische Signatur erstellen. 42 % der Skribble-Nutzenden konnten E-Signing innerhalb eines Tages einführen, weitere 36 % innerhalb von ein bis drei Tagen.

  • Dokument wählen

    Binden Sie Skribble in Ihre bestehenden Systeme ein oder laden Sie Ihr Dokument auf unsere Onlineplattform hoch.

  • Signierende einladen

    Signieren Sie selbst und/oder laden Sie Kollegen, Partner und Kunden zum Signieren ein.

  • Auf Knopfdruck signieren

    In wenigen Sekunden ist Ihr Dokument rechtsgültig signiert – ortsunabhängig, auf Mobile oder Desktop.

Ob mit Formvorschrift oder ohne: Bei Skribble signieren Sie jedes Dokument mit der passenden rechtsgültigen E-Signatur. Wählen Sie zwischen der einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signatur (EES, FES, QES). Zusätzliche Services sind nicht nötig.

Besonders praktisch: Skribble lässt sich über eine Schnittstelle in Ihre bestehende Software (z. B. Microsoft SharePoint oder SAP) einbinden. So geht das digitale Vertragsmanagement ganz einfach! Laden Sie auch Ihre Geschäftspartner und Kunden zum Signieren ein: Externe können ohne Skribble-Konto signieren.

Digitale Signatur: Häufige Fragen und Antworten

Eine digitale Unterschrift ist eine elektronische Form der Zustimmung zu einem Dokument. Sie kann je nach Verfahren einfach als Bild oder Schriftzug erscheinen oder technisch mit der unterzeichnenden Person und dem Dokument verknüpft sein. Für wichtige Verträge sollten Sie prüfen, ob eine einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur nötig ist.

Für das mathematische Verfahren der digitalen Signatur kommt am häufigsten die asymmetrische Verschlüsselungsmethode RSA (z. B. in den Varianten RSA-FDH, RSA-PSS oder RSA-OAEP) zum Einsatz. Spricht man hingegen vom rechtlichen Begriff der elektronischen Signatur, dann gibt es drei Standards: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur.

Bei einem digitalen Zertifikat handelt es sich um digitale Daten, die bestimmte Eigenschaften von Personen oder Objekten bestätigen. Häufig wird es z. B. genutzt, um die Identität einer Person festzustellen. Man könnte es also in etwa mit einem elektronischen Ausweis vergleichen.

EU- bzw. schweizweit gibt es eine Reihe von akkreditierten Zertifizierungsstellen: In der EU zählt hierzu z. B. die A-Trust GmbH, in der Schweiz z. B. die Swisscom AG. Bei Skribble arbeiten wir sowohl mit der Swisscom AG als auch mit A-Trust (ID Austria) zusammen. Beide sind nach EU-Gesetzgebung anerkannt, die Swisscom AG zusätzlich auch nach Schweizer Gesetzgebung.

Als sogenannte Vertrauensdienste gelten verschiedene Services, mit denen elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Einschreib-Zustell-Dienste und Webseiten-Authentifizierung erstellt werden können. Dazu zählen etwa Zertifizierungsstellen (Certificate Authorities) wie die Swisscom AG, welche digitale Zertifikate ausstellen. E-Signatur-Anbieter wie Skribble arbeiten mit solchen Vertrauensdiensteanbietern zusammen.

Ja, sofern es sich um fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen von einem seriösen Anbieter handelt. Die qualifizierte elektronische Signatur ist im EU-Raum und der Schweiz der handschriftlichen Unterschrift sogar rechtlich gleichgestellt. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Signaturanbieter in puncto Datenschutz und Datenspeicherung höchste Sicherheitsstandards einhält.

Zur Prüfung einer (qualifizierten oder fortgeschrittenen) elektronischen Signatur liest man die elektronischen Daten mit einer Software aus. Mithilfe des mathematischen Verfahrens der digitalen Signatur und der Public Key Infrastructure lässt sich dann feststellen, wer die Signatur erstellt hat und ob das Dokument nachträglich verändert wurde. Mit einem QES-Validator können Sie qualifizierte elektronische Signaturen ganz einfach selbst prüfen.

Grundsätzlich ist das Verfahren der digitalen Signatur nicht ausreichend, um die Vertraulichkeit einer Nachricht zu garantieren. Deshalb werden in der Regel weitere Verschlüsselungen eingesetzt, um den Inhalt zu sichern. Skribble verwendet dazu eine zusätzliche kryptografische Sicherung mittels AES-256 und den personenbezogenen RSA-Schlüsseln. Somit können nur Berechtigte auf das Dokument zugreifen.

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